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   OLG Celle, 11.02.2004 - 17 W 109/03   

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https://dejure.org/2004,22705
OLG Celle, 11.02.2004 - 17 W 109/03 (https://dejure.org/2004,22705)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2004 - 17 W 109/03 (https://dejure.org/2004,22705)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 17 W 109/03 (https://dejure.org/2004,22705)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    Rechtswidrige vorläufige Festnahme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 03.11.2006 - 16 W 102/06

    Haftentschädigung bei Abschiebehaft; Beanspruchung nach europarechtlichen

    Mit Beschluss vom 11. Februar 2004 stellte der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle fest, dass die Freiheitsentziehung des Betroffenen in der Zeit von seiner Festnahme am 10. Juni bis zum Erlass des Haftbeschlusses am 11. Juni 2002 rechtswidrig war (17 W 109/03).
  • OLG Hamburg, 21.11.2006 - 2 Wx 129/06

    D (A), Abschiebungshaft, Entziehungsabsicht, Landgericht, Anhörung, Verzicht,

    Weder § 13 Abs. 1 FEVG als reine Verfahrensvorschrift noch die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes zur Anordnung der Abschiebehaft stellen eine Eingriffsgrundlage für eine Ingewahrsamnahme ohne vorherige richterliche Anordnung dar, da sie selbst keine Freiheitsentziehung durch die Behörde gestatten und ein solches Recht diesen Vorschriften auch nicht immanent ist (vgl. OLG Braunschweig vom 4.2.04, Az. 6 W 32/03, InfAuslR 2004, 166, zitiert nach juris; KG Report 2003, 174, 177m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; OLG Celle vom 11.2.04, Az. 17 W 109/03, zitiert nach juris, jeweils zum Ausländerrecht; OLG Zweibrücken NStZ 2002, 257, 258 zu 3 13 Abs. 1 FEVG; Senat 2 Wx 67/02, InfAuslR 2003, 288 zum Ausländerrecht und zu § 13 Abs. 1 FEVG m.w.N; Senat 2 Wx 78/02; 2 Wx 82/02).
  • VG Hamburg, 24.10.2005 - 4 K 3236/04

    Verwaltungsgewahrsam zur Vorbereitung der Abschiebungshaft; richterliche

    Es genügt nicht, eine vorbeugende Inhaftierung wie die nach § 13 Abs. 1 HmbSOG als Regelfall anzusehen und die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen, da ein Gewahrsam ohne vorherige richterliche Entscheidung nur in den Ausnahmefällen zulässig ist, in denen eben kein Haftbefehl vorher erwirkt werden kann (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2004, 17 W 109/03; Bl. 135 ff. d.A.) bzw. wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck sonst nicht erreichbar gewesen wäre (BVerfG, Beschluss vom 15.5.2002, 2 BvR 2292/00, BVerfGE 105, 239 ff.; OLG Oldenburg vom 3.5.2004, 13 W 18/04; Bl. 148 ff. d.A.).
  • OLG Celle, 26.06.2007 - 22 W 31/07

    D (A), Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Haftbefehl,

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (OLG Köln vom 29. Juni 2005, 16 Wx 76/05; OLG Oldenburg vom 3. Mai 2004, 13 W 18/04; OLG Celle vom 11. Februar 2004, 17 W 109/03) und unterliegt keinem Zweifel.
  • LG Stendal, 05.04.2007 - 25 T 44/07

    D (A), Festnahme, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Polizei, Haftbefehl,

    Darüber hinaus kann zwar eine nachträgliche richterliche Entscheidung in Ausnahmefällen für die Ingewahrsamnahme zur Vorbereitung und Sicherung der Abschiebung eines Ausländers zulässig sein, nämlich dann, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte Zweck nicht erreichbar wäre, wenn die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.5.2002, 2 BvR 2292/00; BVerfGE 105, 239 ff.; OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2004, 17 W 109/03; Hans. OLG, InfAuslR 2003, 288 ff.).
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